KLASSE B196

Führerscheinklasse B196 (Leichtkrafträder) Schulung

Mit der Führerscheinklasse A1 kannst du Krafträder bis zu 125 cm³ Hubraum und 11 kW Motorleistung fahren, solange das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht überschreitet.

Für den Erwerb der Klasse A1 ist ein Vorbesitz der Klasse B von mindestens 5 Jahren erforderlich. Diese Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands. Um den Führerschein der Klasse A1 zu erlangen, musst du mindestens 25 Jahre alt sein.

Für detaillierte Informationen empfiehlt sich ein Beratungsgespräch in einer Fahrschule.

Theorie-Unterricht

Spezifischer Unterricht: 4 Std.

Praxis-Unterricht

Grundunterricht nach Bedarf / 5 Sonderfahrten

Dauer-Unterrichtsstunden

Theorieunterricht: Einheit á 90 min / Praxisunterricht: Einheit á 45 min

Unterlagen zur Antragsstellung

Diese Unterlagen benötigst du für deinen Führerschein-Antrag.

  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Teilnahme an der Fahrerschulung nach Nr. 7 der Anlage 7b FeV
  • Personalausweis oder Reisepass

Zusätzliche Informationen

Für den Führerschein der Klasse A1 sind 4 klassenspezifische Unterrichte vorgeschrieben. Eine separate Theorieprüfung ist nicht erforderlich. Die praktische Ausbildung umfasst insgesamt 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten. Diese beinhalten Grundfahraufgaben zur Fahrzeugbeherrschung sowie Fahrten sowohl über Land als auch auf der Autobahn.

Die genaue Anzahl der Übungsstunden variiert individuell und wird vom Fahrlehrer festgelegt.

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