KLASSE B
Führerscheinklasse B (PKW & leichte LKW)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen im Inland gefahren werden, wenn sie mehr als 15 kW Leistung haben und der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist. Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.
Du kannst die Fahrerlaubnis der Klasse B mit 18 Jahren erwerben oder mit 17 Jahren im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17. Für genauere Informationen empfiehlt sich ein Beratungsgespräch in einer Fahrschule.
Theorie-Unterricht (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse)
Grundunterricht: 12 Std. / Spezifischer Unterricht: 2 Std.
Theorie-Unterricht (mit Vorbesitz einer anderen Klasse)
Grundunterricht: 6 Std. / Spezifischer Unterricht: 2 Std.
Praxis-Unterricht
Grundunterricht nach Bedarf / 12 Sonderfahrten
Dauer-Unterrichtsstunden
Theorieunterricht: Einheit á 90 min / Praxisunterricht: Einheit á 45 min
Unterlagen zur Antragsstellung
Diese Unterlagen benötigst du für deinen Führerschein-Antrag:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass
- (Bei Anwärtern BF17 müssen Begleitpersonen mit Führerschein und Personalausweis oder Reisepass zur Antragstellung mit zum Rathaus oder zur Kreisverwaltung)
Zusätzliche Informationen
Die Anzahl der benötigten Übungsstunden variiert von Schüler zu Schüler und wird vom Fahrlehrer individuell festgelegt. Für den Erhalt des Führerscheines sind eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich.
Besonderheit Klasse B197
Der Großteil der praktischen Ausbildung findet auf einem Automatikfahrzeug statt. Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt. Nach bestandener Führerscheinprüfung darf der Führerscheininhaber sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge führen.